Glasfaser – „Schnelles Internet“

 

Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger haben in den vergangenen Tagen Informationen und Angebote zur Erstellung eines Glasfaseranschlusses für „schnelles Internet“ erhalten. Diese Angebote werden von einem Unternehmen unterbreitet, welches bereits vor einigen Jahren einzelne Bereiche der Ortsgemeinde mit Glasfaser erschlossen hat. Bei dem aktuellen Angebot handelt es sich nun um die Erstellung eines Hausanschlusses. Dabei werden die bestehenden Kupferleitungen von den bereits mit Glasfaser ausgestatteten Knotenpunkten bis zum jeweiligen Wohnhaus gegen Glasfaserleitungen ausgetauscht bzw. werden neue Verteileinheiten hergestellt. Dadurch besteht dann die Möglichkeit, vertraglich „schnelleres Internet“ mit unterschiedlichen Bandbreiten zu erhalten. Hierfür sind – wenig technisch ausgedrückt – Baumaßnahmen in der Form notwendig, dass in gewissen Entfernungsabschnitten von Knotenpunkt bzw. Verteiler bis Hausanschluss und auf dem Hausgrundstück selbst, „Löcher“ ausgehoben und die Glasfaserleitungen unterirdisch verlegt und dann angeschlossen werden. Die Erstellung dieses Hausanschlusses wird bei entsprechender Beauftragung und Abschluss eines Vertrages, zunächst zeitlich befristet, von diesem Unternehmen kostenlos angeboten.

Dieses und ein weiteres Unternehmen können sich grundsätzlich auch vorstellen, alle Häuser bzw. Wohneinheiten in der Ortsgemeinde kostenlos mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Ein Vertragsabschluss einzelner Kundinnen und Kunden wäre hierbei zunächst nicht erforderlich. Das Telekommunikationsgesetz erlaubt ausdrücklich einen freien, privatwirtschaftlichen Wettbewerb in solchen Angelegenheiten. Die Gemeinde hat somit keinen Einfluss darauf, dass ggfs. nur ein oder ein oder mehrere bestimmte Unternehmen Angebote unterbreiten und Anschlüsse herstellen dürfen.

Die Gemeindeverwaltung befindet sich dennoch in Gesprächen mit beiden Anbietern, mit dem Ziel, ggfs. einen Kooperationsvertrag abzuschließen und eine ganzheitliche Versorgung der Ortsgemeinde und somit einen geordneten Ablauf zu erreichen. Eine Inbetriebnahme des Netzes wird von beiden Anbietern bis Ende des laufenden Jahres in Aussicht gestellt.

Die Erstellung eines solchen Hausanschlusses kann unabhängig von einem solchen Kooperationsvertrag jederzeit eigenverantwortlich von den Bürgerinnen und Bürgern beauftragt werden.

Die Gemeindeverwaltung wird weiter über den Sachstand informieren und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.