Die Ortsgemeinde Lieser vergibt die Genehmigung zur Durchführung eines Floh- und Antikmarktes. Hierzu wird eine bedarfsorientierte Fläche am Moselufer zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Genehmigung erstreckt sich auf das laufende Kalenderjahr mit der Option der Verlängerung zu den gleichen Bedingungen und Preisen um ein weiteres Jahr (2022).
Die Veranstaltungstage sind auf Freitag, Samstag und/oder Sonntag beschränkt. Pro Jahr können bis zu drei Veranstaltungen im Zeitraum zwischen dem 01.03. und 31.10. stattfinden. Die genauen Termine sind mit der Ortgemeinde Lieser abzustimmen. Der Aufbau auf dem Gelände darf ab 06:00 Uhr am Markttag erfolgen, der Abbau muss bis spätestens 19:30 Uhr erfolgt sein.
Der Genehmigungsnehmer verpflichtet sich, für ein ausgeglichenes Angebot an zugelassenen Waren Sorge zu tragen und ein Überangebot einzelner Waren zu vermeiden. Das Anbieten von Neuwaren ist nicht zugelassen.
Wir bitten um Übersendung Ihrer Bewerbung bis spätestens 08.04.2021. Beizufügen sind ein Durchführungskonzept, Ihre Referenzen sowie ein Gebot für den Pachtzins.
Grundlage für die Entscheidung der Zuschlagserteilung werden zu gleichen Teilen die vorgenannten Punkte sein. Reichen Sie bitte ebenfalls für den Nachweis Ihrer Eignung eine Gewerbeanmeldung oder eine gültige Reisegewerbekarte ein.
Auskünfte werden erteilt durch:
Gemeindeverwaltung Lieser – Ortsbürgermeister –
E-Mail: gemeinde-lieser@gmx.de
Tel.: 0151 – 569 77 408
Bewerbungen sind schriftlich (Gemeindeverwaltung, Schubertstr. 5, 54470 Lieser) oder in elektronischer Form mit allen Anhängen einzureichen.