Parken in der Parkscheinzone

 

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Parken in der Parkscheinzone (Ortskern und Moselstraße) nur mit gültigem Parkschein oder Parkausweis erlaubt ist. Auch bei der Schließung des Dammtores kann hiervon aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber den Inhabern von Jahresausweisen nicht abgewichen werden. An den Parkscheinautomaten können auch Tickets für längere Zeiträume (3, 5 o. 7 Tage sowie 1 Monat) gezogen werden. Die Einhaltung wird durch das Ordnungsamt überwacht.