Reinigung der Wirtschaftswege

 

 

Bei der Gemeindeverwaltung häufen sich die Beschwerden über den Zustand der Abläufe in den Wirtschaftswegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Reinigung durch die Anlieger vorzunehmen ist. Sollte diese nicht entsprechend durchgeführt werden, wird nach Ablauf der durch das Ordnungsamt gesetzten Frist ein Dienstleister beauftragt. Die Kosten werden dann an die Anlieger weitergegeben. Es wird um Beachtung und Durchführung der Reinigungsarbeiten vor Beginn der niederschlagsstarken Monate gebeten, um einen geregelten Abfluss im Rahmen der Starkregenvorsorge zu gewährleisten.